Konsumentenrente und Produzentenrente: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 20. April 2023, 16:20 Uhr
Definition
Die Konsumentenrente (KR) ist das Geldäquivalent für den Nutzengewinn aus einer Transaktion. Sie entsteht, da Konsumenten bereits bei einem höheren Preis bereit sind Güter zu kaufen.
Die Konsumentenrente
Grafisch ist die Konsumentenrente die Fläche zwischen der Nachfragefunktion und den Preis, den die Konsumenten zahlen müssen. Die Konsumentenrente bzw. die Veränderung von ihr ist keine monetäre Einheit, lässt sich daher zusammen mit der Produzentenrente als ein möglichen Indikator zur Bewertung finanzpolitischer Maßnahmen nutzen. Hierbei stellt man einen Vergleich zwischen der Konsumentenrente vor und nach der Umsetzung einer Maßnahme an.
Beispiel: An heißen Sommertagen können Kinder jeweils eine Kugel Eis kaufen. Da die Kinder unterschiedlich viel Taschengeld bekommen, können sie auch nur unterschiedlich viel ausgeben. Manche Kinder bekommen z.B. 5 Euro in der Woche und wären bereit für eine Kugel 5 Euro zu bezahlen. Andere Kinder bekommen andere Summen. Angenommen eine Kugel Eis kostet nun 2 Euro, so können die Kinder, die weniger für die Kugel Eis zahlen möchten/können, kein Eis kaufen. Die Kinder, die jedoch 5 Euro bereit wären zu zahlen, müssen nur 2 Euro zahlen. Die erfahren einen Nutzengewinn, den wir Konsumentenrente nennen.
Als Beispiel für die Bewertung selbst soll folgende Grafik dienen. Der Preis liegt bei . Durch eine exogene Änderung des Preises hat sich dieser verringert und liegt nun bei . Die Fläche zwischen der Nachfragefunktion und dem zu zahlenden Preis ist größer geworden. Damit hat sich auch die Konsumentenrente (eingezeichnet in hellblau) vergrößert. Wäre die Preissenkung auf eine politische Maßnahme zurückzuführen, so wäre ein mögliches Résumé, dass die Maßnahme vorteilhaft für die Konsumenten ist, da sich die Konsumentenrente vergrößert.
Gesamtwohlfahrt
Zusammen mit der Produzentenrente ist die Konsumentenrente Teil der Gesamtwohlfahrt und damit wichtiger Bestandteil des Effiziensbegriffs. Im weiteren Verlauf nehmen wir zudem an, dass generierte Steuereinnahmen ebenfalls Teil der Gesamtwohlfahrt sind, da diese in unserem Modell der gesamten Volksiwrtschaft ohne Einbußen zugutekommen.
In einem Fall ohne staatlichen Eingriff und einem Markt im Marktgleichgewicht lässt sich die Gesamtwohlfahrt als Summer der Produzentenrente und der Konsumentenrente sehen. Grafisch entspricht die Gesamtwohlfahrt der roten plus der blauen Fläche.
Die Konsumentenrente bei Steuern
Eine Möglichkeit, die eine Änderung der Konsumentenrente erzeugt ist die Einführung einer Mengensteuer. Es gibt jedoch vier besondere Fälle, die es im Zusammenhang der Konsumentenrente und einer Steuer zu untersuchen gilt.
Vollkommen elastische Nachfrage
Eine Besonderheit tritt bei einer vollkommen elastischen Nachfrage auf. Bei einer volkommen unelastischen Nachfrage sind die Konsumenten nur zu einem bestimmten Preis bereit Güter zu kaufen. Da sich im Marktgleichgewicht genau dieser Preis einstellt, haben Konsumenten keinen Nutzengewinn, sie zahlen ihre maximale Kaufbereitschaft.
Wie in der Abbildung ersichtlich ist, ist keine Kosumentenrente vorhanden. Die Produzentenrente ist in der roten Fläche eigezeichnet. Eine Steuer würde den Produzentenpreis (), also den Preis, den Produzenten behalten dürfen, senken. Die Produzentenrente verringert sich und es entstehen Steuereinnahmen (Orangene Fläche). Insgesamt reduziert sich jedoch die Gesamtwohlfahrt um den Wohlfahrtsverlust (graue Fläche).
Volkommen elastisches Angebot
Bei einem vollkommen ealastischem Angebot bietet Unternhemen nur zu einem bestimmten Preis an, der sich im Marktgleichgewicht als Marktpreis einstellt. Die Fläche zwischen der Nachfragefunktion und dem Marktpreis ist die Konsumentenrente. Die Produzentenrente ist in diesem Fall nicht vorhanden, da keine Güter für einen geringeren Preis verkauft werden würden. Eine Steuer verändert das Marktgleichgeicht in einer Art und Weise, in der sich der Konsumentenpreis () erhöht. Dadurch verringert sich die Konsumentenrente (Blaue Fläche), Steuereinnahmen (orangene Fläche) und ein Wohlfahrtsverlust (graue Fläche) entstehen. Insgesamt verringert sich die Gesamtwohlfahrt.
Vollkommen unelastische Nachfrage
Bei einer vollkommen unelastischen Nachfrage fragen Konsumenten eine sich nicht verändernde Menge eines Gutes nach. Hierbei ist die Höhe des Preises für die Menge irrelevant. Die Konsumentenrente leigt auch hier zwischen der Nachfragefunktion und dem Preis, den die Konsumenten zahlen müssen. Diese Fläche ist in der Abbildung blau eingezeichnet ud ist unendlich groß. Eine Steuer erhöht den Konsumentenpreis () und ändert somit den Preis, den die Konsumenten zahlen müssen. Die Fläche zwischen der Nachfragefunktion und dem zu zahlenden Konsumentenpreis bildet auch hier die Konsumentenrente, die noch immer unendlich gro ist, jedoch um die Steuereinnahmen (orangene Fläche) verringert wurde. Es entsteht bei einer vollkommen unelastischen Nachfrage kein Wohlfahrtsverlust und die Gesamtwohlfahrt ist unverändert, da die Steuereinnahmen im Modell der Gesamtwirtschaft zugutekommen.
Vollkommen unelastisches Angebot
Bei einem vollkommen unelastischen Angebot bieten Produzenten eine sich nicht verändernde Menge eines Gutes an. Ähnlich bei der vollkommen unelastischen Nachfrage reagiert die angebotene Menge nicht auf eine Preisänderung. Die Konsumentenrente ist in der Abbildung unten blau und die Produzentenrente rot eingezeichnet. Durch die Einführung einer Mengensteuer verringert sich der Produzentenpreis (), also der Preis den die Produzenten letzlich behalten dürfen. Hierdurch entstehen Steuereinnahmen (orangene Fläche) und die Produzentenrente verringert sich um die Steuereinnahmen. Die Konsumentenrente und damit auch Gesamtwohlfahrt bleibt unverändert.
Die Konsumentenrente beim bindenden Mindestpreis
Neben der Mengensteuer gibt es noch andere Eingriffe in das Marktgleichgewicht, die allesamt die Konsumentenrente und die Produzentenrente verändern. Die Intuition ist bei allen jedoch ähnlich.
Beispiel des bindenden Mindestpreises:
Beim bindenden Mindestpreis ist der Gleichgewichtspreis höher als der Preis ohne Eingriff, daher wird weniger von einem Gut nachgefragt, als es angeboten wird. Aus diesem Grund verringert sich die Konsumentenrente (als blaue Fläche eingezeichnet) im Vergleich zum Fall ohne bindenden Mindestpreis. Ob sich die Produzentenrente (als rote Fläche eingezeichnet) insgesamt verringert oder vergrößert lässt sich allgemein nicht sagen, hier kommt es auf den Verlauf der Angebotsfunktion an. Klar ist, die Gesamtwohlfahrt verringert sich um den Wohlfahrtsverlust (graue Fläche).
Die Intuition und Funktionsweise ist neim bindenden Höchstpreis identisch.
Subvention
Konsumenten haben durch die Subventionen nur einen Preis zu zahlen, die Produzenten können zum Preis verkaufen. Die Differenz zwischen den beiden Preisen entspricht der Subventionshöhe und wird vom Staat übernommen. Daher ergeben sich für den Staat kosten, die der Subventionshöhe multipliziert mit den verkauften Einheiten () entsprechen. Grafisch entspricht die gelbe Fläche den Kosten.
Durch die Subvention fragen die Konsumenten mehr zu einem günstigeren Preis nach, wodurch sich die Konsumentenrente (blaue Fläche) vergrößert. Die zusätzliche Rente lässt sich in der Fläche erkennen.
Die Produzentenrente (rote Fläche) vergrößert sich ebenfalls, denn die Produzenten sind in der Lage mehr zu einem größeren Preis zu verkaufen. Der Zugewinn der Produzentenrente lässt sich in der Fläche erkennen.
Zusammen ergeben beide Zugewinne der jeweiligen Rente fast den Kosten des Staates. In unserem Modell gehen wird davon aus, dass sich der Staat durch die KOnsumenten und Produzenten finanziert und die Kosten daher auch von denen getragen wird. Daher muss der Zugewinn der Renten für die Finanzierung der Maßnahme genutzt werden. Nur die DHF Fläche kann nicht gedeckt werden. Sie stellt in grau gefärbt den Wohlfahrtsverlust dar.
Die Konsumentenrente beim Monopol
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