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| Studierende, Personenkreis des § 8 BAföG gehören, die zum Ende der Regelstudienzeit das 30. Lebensjahr nicht überschritten haben, an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder Fachhochschule im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland immatrikuliert sind, mindestens im 2. Semester sind, und noch mindestens 4 Semester Studium vor sich haben. Kein Fachwechsel nach dem 4. Semester möglich. Nachweis gesellschaftspolitischen ENgangements ist unabdingbar.
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Version vom 2. Oktober 2006, 15:59 Uhr

Förderung des Studiums

Studienstiftung des Deutschen Volkes
Voraussetzungen: Die Studienstiftung fördert Studentinnen und Studenten mit deutscher Staatsbürgerschaft an Universitäten, Fachhochschulen, Kunst- und Musikhochschulen in Deutschland. Studenten mit deutscher Staatsbürgerschaft, die ihr gesamtes Studium an einer Hochschule im Ausland absolvieren wollen, können derzeit nur mit dem monatlichen Büchergeld aus privaten Mitteln der Studienstiftung unterstützt werden. Studenten aus Mitgliedsstaaten der EU können Stipendiaten werden, sofern sie vorwiegend in Deutschland studieren und ihr Studium auch in Deutschland abschließen. Andere ausländische Studenten können gefördert werden, wenn sie die deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, ihre Eltern in Deutschland steuerpflichtig sind und sie an einer deutschen Hochschule studieren. Bewerber dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 30 Jahre sein.
Bewerbung: Selbstbewerbung ist nur für einige Sonderprogramme möglich.

Normalerweise müssen Studierende entweder vor Aufnahme ihres Studiums von ihrem Schulleiter vorgeschlagen werden oder während des Studiums von einem Hochschullehrer oder vom Prüfungsamt (nach Ablegen der Zwischenprüfung)

Internet-Adresse: http://www.studienstiftung.de/

Konrad-Adenauer-Stiftung
parteinahe Stiftung der CDU
Voraussetzungen: gefördert werden deutsche Studierende und Ausländer, die an einer deutschen Hochschule einen Abschluss erwerben möchten; überdurchschnittliche Studienleistungen und gesellschaftliches, soziales oder kirchliches Engagement; Studierende müssen jünger als 32 Jahre und Vollzeitstudierende im Erststudium sein.
Bewerbung: zum 15. Januar und 1. Juli; beigelegt werden müssen alle Scheine, ein Gutachten eines Hochschullehrerers und ein Persönlichkeitsgutachten
Internet-Adresse http://www.kas.de/begabtenfoerderung/83_webseite.html

Rosa-Luxemburg-Stiftung
parteinahe Stiftung der Linkspartei.PDS
Voraussetzungen: Studierende, Personenkreis des § 8 BAföG gehören, die zum Ende der Regelstudienzeit das 30. Lebensjahr nicht überschritten haben, an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder Fachhochschule im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland immatrikuliert sind, mindestens im 2. Semester sind, und noch mindestens 4 Semester Studium vor sich haben. Kein Fachwechsel nach dem 4. Semester möglich. Nachweis gesellschaftspolitischen ENgangements ist unabdingbar.
Bewerbung: nur Selbstbewerbung, zum 1. April und 1. Oktober; beigelegt werden müssen Leistungsnachweise, Nachweise über gesellschaftspolitisches Engagement, ein Gutachten zur Person
Internet-Adresse http://www.rosalux.de/cms/index.php?id=4518


Förderung der Promotion

Förderung von Auslandsaufenthalten

Weitere Stiftungen