Michael Bock: Unterschied zwischen den Versionen
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* [http://www.jura.uni-mainz.de/bock/ Universität Mainz] – Lehrstuhl für Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug und Strafrecht | * [http://www.jura.uni-mainz.de/bock/ Universität Mainz] – Lehrstuhl für Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug und Strafrecht | ||
* [http://www.mivea.de/ MIVEA] – Projekt zur Kriminalprognose | * [http://www.mivea.de/ MIVEA] – Projekt zur Kriminalprognose |
Version vom 28. Januar 2010, 16:38 Uhr
Michael Bock (* 1950) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler, Kriminologe und Soziologe.
aus Wikipedia: [1]
Werdegang
Bock studierte von 1970 bis 1975 evangelische Theologie an der Universität Tübingen (Abschluss: 1. Ev.-Theologische Dienstprüfung) und schloss dann ein Soziologiestudium an, dass er 1978 ebenfalls an der Universität Tübingen mit einer Promotion zum Doktor der Sozialwissenschaften abschloss. 1983 promovierte er zudem (auch in Tübingen) zum Doktor der Rechtswissenschaften. 1985 habilitierte er sich dort für Soziologie. Seither ist er Professor im Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und Inhaber des Lehrstuhls für Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug und Strafrecht.
Als Soziologe ist Bock ein Schüler Friedrich Tenbrucks, als Kriminologe Schüler Hans Göppingers, dessen großes Lehrbuch er inzwischen als alleiniger Herausgeber betreut. Bock ist somit eher einer idiographischen als einer nomothetischen Wissenschaftsauffassung verbunden. Er knüpft damit an Soziologietraditionen aus der Weimarer Republik und den frühen 50er Jahren des vorigen Jahrhunderts an. Wichtige Bezugspunkte sind für ihn die Verstehende Soziologie Max Webers und dessen heuristische Idealtypus-Konstruktion.
Seine Arbeitsschwerpunkte liegen in der Angewandten Kriminologie (Kriminalprognose und Interventionsplanung bei Straffälligen). In seinen Publikationen dominieren neben der Angewandten Kriminologie Arbeiten zur Geschichte und Methodologie der Sozialwissenschaften. Bei der Kriminalprognose kommt die von Göppinger begründete und von Bock weiter entwickelte Methode der idealtypisch-vergleichenden Einzelfallanalyse (MIVEA) zur Anwendung. Diese soll eine zuverlässige Möglichkeit darstellen, das künftige Legalverhalten einer straffällig gewordenen Person zu prognostizieren und sinnvolle Behandlungsvorschläge (Interventionsprognose) zu machen.
Als Reaktion auf die Debatte um die Verschärfung des Jugendstrafrechts im Vorfeld der hessischen Landtagswahl 2008 veröffentlichte Bock die Mainzer Erklärung zum Jugendstrafrecht, die statt einer Änderung des Gesetzes die Verbesserung von Ausbildung und Kooperation der mit jugendlichen Straftätern befassten Institutionen und Personen fordert.
In der allgemeinen Öffentlichkeit wurde Bock als Vertreter der These bekannt, dass Häusliche Gewalt von beiden Geschlechtern gleichermaßen ausgehe.[1] Er gehörte zu den Kritikern des Gender Mainstreaming, das er als „totalitäre Steigerung von Frauenpolitik“ betrachtet.[2]
Zitat zur Kriminalprognose
Die neuere Forschung belegt (…) eindrucksvoll, dass die allermeisten kriminellen Karrieren irgendwann enden. Es gibt also keinen Anlass für Defätismus oder dafür, in so genannten „chronischen“ oder „Karrieretätern“ hoffnungslose Fälle zu sehen. Ob jemand ein hoffnungsloser Fall war, weiß man erst am Ende seines Lebens und nicht vorher.[3]
Werke (Auswahl)
- Soziologie als Grundlage des Wirklichkeitsverständnisses. Zur Entstehung des modernen Weltbildes (1980).
- Kriminologie als Wirklichkeitswissenschaft (1984).
- Recht ohne Maß: Die Bedeutung der Verrechtlichung für Person und Gemeinschaft; Schriften zur Kultursoziologie, Band 10 (1988).
- Auguste Comte, in: Dirk Kaesler (Hrsg.), Klassiker der Soziologie 1. Von Auguste Comte bis Norbert Elias (1999).
- Kriminologie. Für Studium und Praxis, 3. Auflage (2007).
- Hans Göppinger: Kriminologie, 6. Auflage (als alleiniger Herausgeber - 2008).
Weblinks
- Universität Mainz – Lehrstuhl für Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug und Strafrecht
- MIVEA – Projekt zur Kriminalprognose
- Mainzer Erklärung zum Jugendstrafrecht
- Gutachten zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung vom Freitag, 15. Juni 2001, angefertigt anlässlich der öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages am Mittwoch, dem 20. Juni 2001
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- ↑ „Häusliche Gewalt – ein Problemaufriss aus kriminologischer Sicht“ – Hrsg. Landeszentrale für politische Bildung, Baden Württemberg (2003)
- ↑ „Gender Mainstreaming als totalitäre Steigerung von Frauenpolitik“ – Kritik von Michael Bock (14. April 2004)
- ↑ Michael Bock: Kriminologie. Für Studium und Praxis, 3. Auflage 2007, S. 101.