Frauenrat
Der Frauenrat des FB 03 ist die gewählte Frauenvertretung des Fachbereiches. Aufgabe des Frauenrates ist es, sich aktiv für die Interessen der verschiedenen Statusgruppen (administrativ technisches-Personal, Studentinnen, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Professorinnen) und für frauenpolitische Belange einzusetzen. Insbesondere begleitet der Frauenrat Einstellungs- und Berufungsverfahren, um den Fachbereich bei der Gleichstellung von Männern und Frauen zu unterstützen. Neben der Gremienarbeit sind die Frauenrätinnen auch Ansprechpartnerinnen für Fragen (z.B. zu feministischer Forschung und Lehre am Fachbereich, Vereinbarkeit von Familie und Studium) und für Beschwerden(z.B. wegen sexueller Belästigung, sexistischen und homophoben Äußerungen in Lehrveranstaltungen).
Die Institution Frauenrat gibt es seit 18 Jahren am Fachbereich 03. Er wurde 1988 vom Fachbereichsrat des FB 03 offiziell mit dem Ziel eingesetzt, eine Verbesserung der Gleichstellung von Frauen am Fachbereich zu erreichen.
Der Frauenrat besteht aus jeweils zwei Vertreterinnen der vier Statusgruppen (Studentinnen, Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen, Verwaltungsangestellte, Professorinnen) sowie zwei weiteren Mitarbeiterinnen im Büro des Frauenrates. Gewählt werden die Frauenrätinnen durch eine offizielle Wahl der jeweiligen Statusgruppen. Seit dem Wintersemester 1999/2000 findet die Frauenratswahl gemeinsam mit den allgemeinen Wahlen der Gremien der akademischen Selbstverwaltung, d.h. alle zwei Jahre statt.